Allgemein Geschäftsbedingungen

Die Teilnahme an dem von Mathias Zilles (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Event, Tour, Training und/oder Reise erfolgt zu nachstehenden Bedingungen.

1. Anmeldung

Durch die Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Rückbestätigung des Veranstalters zustande, die formfrei erfolgen kann.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Veranstaltungspreises zu leisten, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne gesonderte Aufforderung. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Veranstaltungsbeginn weniger als 4 Wochen betragen ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsausstellung fällig. In jedem Falle muss die Bezahlung vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein. Die Zahlung des Veranstaltungspreises erfolgt per Überweisung oder in Bar. Sämtliche Veranstaltungen erfordern eine vollständige Bezahlung des Teilnahmepreises um die Teilnahme zu garantieren.

3. Leistungen und Preise

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich vor, den Verlauf der Veranstaltung geringfügig zu ändern (z.B. Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés durch gleichwertige zu ersetzen).
  2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Der Teilnehmer ist hierüber bis spätestens 4 Wochen vor Anreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5% des Veranstaltungspreises ist der Teilnehmer innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
  3. Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n zumutbaren Zimmergenossen/in zu finden.
  4. Die Buchung eines Doppelzimmers beinhaltet immer die Buchung eines halben Doppelzimmers, welches mit einem weiteren Zimmerpartner belegt wird.
  5. Sollte kein Zimmerpartner gefunden werden, wird der Einzelzimmerzuschlag zusätzlich in Rechnung gestellt.
  6. Sonderwünsche sind nicht rechtsverbindlich, solange sie nicht schriftlicher Vertragsbestandteil wurden.

4. Nicht enthaltene Leistungen

Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis/ Trainingspreis nicht inklusive.

5. Fahrzeuge

  1. Vom Veranstalter gestellte Fahrzeuge (Sport-Enduro Trainings und Touren)
    Soweit Motorräder und Schutzkleidung vom Veranstalter gestellt werden, verpflichtet sich der Teilnehmer, das Fahrzeug sowie die Schutzausrüstung stets pfleglich zu behandeln. Der Teilnehmer haftet für Schäden am Motorrad und der Kleidung, die von ihm selbst verschuldet sind, sofern es sich nicht um Bagatellschäden handelt (z.B. Kratzer, an Plastikteilen und Handschalen des Fahrzeugs). Wenn eine Reparatur oder ein Austausch von Teilen erforderlich ist, wird vom Veranstalter der Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
  2. Vom Veranstalter vermittelte oder eigene Mietfahrzeuge
    Bei einer Motorradmiete wird teilweise eine Sicherheitskaution bei der Übernahme des Motorrades fällig. Die Höhe der Kaution ist je nach Mietstation unterschiedlich und wird dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des unbeschädigten Motorrades rückerstattet.
  3. Eigene Fahrzeuge
    Stellt der Teilnehmer das Fahrzeug für die Veranstaltung selbst, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien technischen Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Von den Teilnehmern genutzte eigene Fahrzeuge werden vom Veranstalter nicht extra versichert. Nimmt der Teilnehmer mit dem eigenen Fahrzeug oder einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug an der Veranstaltung teil, so stellt er den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen (z.B. Tourguides) von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, die eine berechtigte Person (Eigentümer, Halter) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

6. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter eine Bestätigung der Stornierung.

1. Kosten bei Reiserücktritt
Beim Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nachfolgendem vom Hundertsatz des Veranstaltungspreises errechnet:

  • bis 61 Tage vor Anreise 10% des Veranstaltungspreises (mind. 25,00 €)
  • bis 45 Tage vor Anreise 25% des Veranstaltungspreises
  • bis 31 Tage vor Anreise 50% des Veranstaltungspreises
  • bis 14 Tage vor Anreise 75% des Veranstaltungspreises
  • bis 7 Tage vor Anreise 90% des Veranstaltungspreises

Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Veranstalter berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Teilnehmer das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.

Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.

 

2. Umbuchungen/Stornierungen

Soweit der Teilnehmer vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.

Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise anzurechnen.

 

3. Versicherung

Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten ist jedoch zusätzlich buchbar. Wir empfehlen Ihnen dringend bei Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, welche in vielen Fällen den größten Teil der anfallenden Stornokosten übernimmt, wenn Sie aus wichtigem (versichertem) Grund vor Abreise vom Reise-vertrag zurücktreten müssen. Darüber hinaus empfehlen wir eine Reisekrankenversicherung im Rahmen eines Rund um Sorglos-Paketes.

 

4. Ersatzpersonen

Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:

  • die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 4 Personen. Der Veranstalter muss dem Teilnehmer die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Veranstaltungspreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
  • sich herausstellt, dass der Teilnehmer den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Teilnehmer dem Veranstalter die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze). Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt in diesem Fall der Teilnehmer selbst.

 

1. Der Veranstalter kann die Tour abbrechen, wenn

  • der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann.
  • Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.

Der Teilnehmer erhält in vorgenannten Fällen den anteiligen Veranstaltungspreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

 

2. Mangelnde Teilnehmereignung, Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen oder werden die anderen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet, verletzt oder geschädigt, haben der/die Tourguide/s des Veranstalters das Recht, den Teilnehmer nach einer Ermahnung, ohne Rückerstattung seiner Teilnahmegebühr, von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist der Vertrag ungültig. Vom Veranstalter gestellte Fahrzeuge werden sichergestellt. Des Weiteren kann der Teilnehmer für den entstandenen Schaden vom Veranstalter haftbar gemacht werden.

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er grundsätzlich gesund ist und die Anforderungen, die die Veranstaltung an ihn stellt, erfüllt. Stellt der Veranstalter fest, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Veranstaltung (insbesondere bei Verletzungen und Krankheit während der Veranstaltung) gewachsen ist, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist ausgeschlossen.

8. Nicht beanspruchte Leistungen

Nimmt der Teilnehmer nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Veranstalter zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Teilnehmer die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Veranstaltungspreises. Der Veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Veranstalter kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen, soweit die Haftung für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltung, Restaurantbesuch etc.). Des Weiteren haftet STG Motorradtechnik weder für Körper- und Gesundheitsschäden, die Ihnen durch Bisse und Stiche landesty-pischer Tiere entstehen, für das Vorkommen von landestypischen Kriechtieren, noch für witterungsbedingte Ausfälle bzw. Verspätungen der Personenbeförderer, insbesondere Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug.

10. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Veranstalter zu richten.

11. Bild, Film- und Videomaterial

Der Veranstalter ist berechtigt, die während der Veranstaltung angefertigten Fotos, Dias und Videos zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist. Dies beinhaltet auch eine Verwendung in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook).

12. Mündliche Vereinbarungen

Individuelle Vertragsabreden – ohne Rücksicht auf die Form –  haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

13. Bild, Film- und Videomaterial

Der Veranstalter ist berechtigt, die während der Veranstaltung angefertigten Fotos, Dias und Videos zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden,, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist. Dies beinhaltet auch eine Verwendung in Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook und Instagram).

13. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der Veranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

14. Veranstalter

Veranstalter ist, soweit nicht anders angegeben:

Mathias Zilles

Engelmeer 14
46395 Bocholt

Deutschland

15. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Klagen Ihrerseits gegenüber dem Veranstalter ist Bocholt/NRW. Andernfalls gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.

16. Teilnehmerzusicherung und Haftungsverzichtserklärung

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich sichere zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Ich fahre auf eigene Gefahr, auch wenn ich dem Tourguide/ Instruktor folge. Sofern ich mit dem eigenen Motorrad an der Veranstaltung teilnehme, versichere ich, dass dieses Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand ist. Dabei gelten die Regeln der StVO sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Reiselandes. Ich erkenne an, dass seitens des Veranstalters keine zusätzliche Versicherung besteht. Ich bin für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Ich werde meine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anpassen.

Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten abseits der Straße voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung oder Erkrankung an der Teilnahme noch folgender Tagestouren hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber dem Veranstalter geltend machen, da die Verletzung/Erkrankung in meinen eigenen Risikobereich fällt und der Veranstalter die Leistungen weiterhin bereitstellt. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.